Fassung vom 10.07.2022
1. GELTUNGSBEREICH
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für sämtliche Leistungen, die die Edelwise ES GmbH, mit dem Sitz in Niederösterreich und mit der Geschäftsanschrift Gumpersbergstraße 4, A-3052 Neustift-Innermanzing, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichtes St. Pölten unter FN 498379k (im Folgenden „Beherberger“) gegenüber dem Gast, der die Beherbergung in Anspruch nimmt, und sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“), erbringt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn der Beherberger diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Die AGB schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Die AGB sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.
2.BEGRIFFSDEFINITIONEN
„Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.).
„Verbraucher“ und „Unternehmer“: Die Begriffe sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes idgF zu verstehen.
„Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Beherberger und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3. VERTRAGSABSCHLUSS - ANZAHLUNG
- Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
- Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
- Der Vertragspartner ist jedenfalls verpflichtet, eine gültige Kreditkartennummer, das Ablaufdatum sowie den Sicherheitscode bei Bestätigung der Buchung zu hinterlegen.
4. BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG
- Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten Tages („Ankunftstag“) zu beziehen.
- Wird ein Zimmer erstmalig vor 15.00 Uhr in Anspruch genommen, so zählt die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung.
- Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht freigemacht sind.
5. RÜCKTRITT VOM BEHERBERGUNGSVERTRAG - STORNOGEBÜHR
Reservierungen des Vertragspartners sind für beide Vertragsparteien mit folgenden (ausschließlichen) Einschränkungen verbindlich.
1. Rücktritt durch den Beherberger
- Sieht der Beherbergungsvertrag eine Anzahlung vor und wurde die Anzahlung vom Vertragspartner nicht fristgerecht geleistet, kann der Beherberger ohne Nachfrist vom Beherbergungsvertrag zurücktreten.
- Darüber hinaus ist der Beherberger nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag bzw. zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung berechtigt. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn:
(i) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt;
(ii) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik oder anderer vom Beherberger nicht zu vertretenden Umständen unmöglich ist;
(iii) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht;
(iv) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne schriftliche Zustimmung des Beherbergers untervermietet werden;
(v) der Vertragspartner oder eine ihm zurechenbare Person von den gemieteten Räumen einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten gegenüber dem Beherberger oder seinen Mitarbeitern oder den im Hotel aufhältigen Gästen oder Dritten diesen den gemeinsamen Aufenthalt verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Integrität schuldig macht, wobei Versuch und begründeter Verdacht genügen; oder
(vi) der Vertragspartner von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die vereinbarte Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird. - Der Beherberger ist auch zum Rücktritt berechtigt, wenn der Vertragspartner am vereinbarten Ankunftstag nicht bis spätestens 24.00 Uhr anreist, es sei denn, es wurden diesbezüglich Sondervereinbarungen getroffen. Hat der Vertragspartner eine Anzahlung (siehe III.2) geleistet, so bleiben dagegen die Räumlichkeiten bis spätestens 06.00 Uhr am dem vereinbarten Ankunftstag folgenden Tag reserviert.
- Der Beherberger hat den Vertragspartner von der Ausübung des Rücktritts/der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntwerden des Grundes schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch den Beherberger begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Schadenersatzansprüche im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung bleiben unberührt.
Bei einer Stornierung bzw. Reduzierung des Vertragsumfanges durch den Vertragspartner hat dieser folgende Leistungen zu leisten, soweit dieser (allenfalls teilweise) Rücktritt nicht vom Beherberger schuldhaft verursacht wurde.
- Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
- Außerhalb des in Punkt V.2.i) festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung einer Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Vertragsumfanges zuzüglich Umsatzsteuer möglich.
- Bei Stornierungen am Anreisetag sowie bei Nichtanreise wird die gesamte Vertragssumme zuzüglich Umsatzsteuer zur Verrechnung gebracht („no show-Regel“).
2. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Vertragspartner bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
3. Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr